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Auswandern nach Gran Canaria - Arbeitslos auswandern

Arbeitslos auswandern nach Gran Canaria ist sicher ein großer Traum für Viele. Ob er allerdings realistische ist, muss sich jeder vor dem Auswandern gründlich fragen. Dass es heutzutage möglich ist, als EU Bürger in jedem EU Land zu leben und zu arbeiten, bietet die Grundlage, einem solchen Wunsch zunächst gedanklich zu folgen. Und tatsächlich können Arbeitssuchende sogar Arbeitslosengeld auf die Jobsuche im EU Ausland mitnehmen. Wobei es sich natürlich wirklich nur um den berühmten Notgroschen handelt.

Wie für jeden anderen auch, Millionäre vielleicht ausgenommen, müssen zunächst einmal Spanischkenntnisse vorliegen. Eine Arbeit zu finden ohne diese Kenntnisse ist kaum mehr als Illusion und wird sicher in Frustration und Scheitern enden. Es ist auch bei solchen Träumen sinnvoll, von Deutschland aus zunächst einmal die Arbeitslage zu sondieren. Dazu bieten sich viele Möglichkeiten an.

Die Süddeutsche Zeitung bietet im Internet manche interessante Information zum Thema arbeitslos auswandern. Andere Möglichkeiten bieten sich hier: Drei Wohlfahrtsverbände, zu denen das Raphaelswerk, das Diakonisches Werk und das Deutsches Rotes Kreuz zählen, bieten bundesweit in vielen deutschen Städten ihre Beratung an. Anlaufstellen sind auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes zu finden.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ebenfalls Informationen und nützliche Tipps für Auswanderer. Über die Auslandshotline 0 180/ 100 30 60 sind Informationen zu erhalten. Zur Zentralen Arbeitsvermittlung ZAV zählen auch die Eures-Beratungen, die neben Beratungsgesprächen auch Jobmessen präsentieren. Im Internet bietet ausländischen Vertretungen. Seriöse Beratungsstellen nehmen übrigens kein Geld. Vorsicht ist bei Beratungsstellen geboten, die für Geld Arbeit versprechen. Natürlich lohnt sich auch der Blick in Stellenbörsen wie Step Stone, um seine Auswanderträume zu konkretisieren.

Ganz sicherlich ist es wichtig, zu verstehen, dass der Notgroschen Arbeitslosengeld keine Basis für das Auswandern nach Gran Canaria ist. Wer es dennoch unbedingt tun will, kann sein Arbeitslosengeld in Deutschland bis zu 1 Jahr ruhen lassen und hat in diesem Zeitraum auch wieder Anspruch darauf, wenn die Pläne im Ausland gescheitert sind.

Bis zu 3 Monaten kann das Arbeitslosengeld ins Ausland angewiesen werden. Natürlich muss das zuständige Arbeitsamt zustimmen, ein Formular ausstellen, das im Arbeitsamt Gran Canaria bestätigt werden muss. Dabei erlischt der Anspruch in Deutschland. Rückkehrer müssen sich dann erneut um ihr Arbeitslosengeld bemühen.